Der Arbeitsalltag erfordert häufig das Heben und/oder Transportieren von Lasten. Dies birgt viele Risiken für die Beschäftigten und ist auch die Ursache für fast ein Drittel der von Unternehmen gemeldeten arbeitsbedingten Unfälle und Berufskrankheiten. Es gibt Lösungen, die als Präventivmaßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle und Berufskrankheiten eingeführt werden können.
Betrachtet man alle Branchen zusammengenommen, insbesondere die Industrie und den Dienstleistungssektor (Baugewerbe, Logistikunternehmen, Großhandel, Gesundheitswesen usw.), so ist die manuelle Handhabung von Lasten die Hauptursache für arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle. Welche Risiken wurden als Hauptrisiken identifiziert und welche Präventivmaßnahmen gibt es zur Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten?
Manuelle Handhabung von Lasten - was ist das eigentlich?
Das Arbeitsgesetz definiert manuelle Lastenhandhabung als jede Tätigkeit, die das Transportieren oder Tragen einer Last beinhaltet und körperliche Anstrengung eines oder mehrerer Arbeitnehmer erfordert, einschließlich heben, absetzen, schieben, ziehen, tragen oder bewegen der Last. Es sei darauf hingewiesen, dass die Lastenhandhabung im Allgemeinen in zwei Hauptphasen erfolgt: die Entgegennahme der Ladung und den Transport zum endgültigen Bestimmungsort.
Es ist wichtig zu beachten, dass das zugelassene Höchstgewicht für Lasten im Arbeitsrecht geregelt ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die maximale Last, die ein Arbeitnehmer tragen darf, je nach Alter und Geschlecht variiert:
- Für einen Mann zwischen 16 und 17 Jahren liegt die Grenze bei 20 kg. Ab dem 18. Lebensjahr darf er in der Regel Lasten von 55 kg tragen und, soweit ein Attest eines Arbeitsmediziners vorliegt, das die Tauglichkeit des Arbeitnehmers bescheinigt, auch Lasten von bis zu 105 kg. Beim Besteigen einer Leiter darf ein Arbeiter maximal 30 kg tragen.
- Die maximale Last, die eine Frau tragen darf, beträgt 10 kg für 16- und 17-Jährige. Für Frauen ab einem Alter von 18 Jahren liegt die Höchstgrenze bei 25 kg Traglast.
Die Hauptrisiken der manuellen Lastenhandhabung
Die manuelle Handhabung von Lasten, eine der Hauptursachen der von Unternehmen gemeldeten Unfälle, birgt Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Die wesentlichen Risikofaktoren sind:
-
Beschaffenheit der zu tragenden Last (zu schwer, zu unhandlich, zu groß...)
- Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (unzureichender Freiraum, instabiler Boden, unangemessene Temperatur...)
- Die erforderliche körperliche Anstrengung (übermäßige Anzahl der erforderlichen Bewegungen)
- Die Anforderungen der Arbeit an sich (vorgeschriebener Arbeitsrhythmus, unzureichende Erholungszeiten, zu große Entfernung vom Ort, an den die Last gehoben werden soll...)
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Häufig gestellte Fragen zu Risiken der manuellen Handhabung von Lasten
Was ist die manuelle Handhabung von Lasten?
Das Arbeitsrecht definiert die manuelle Handhabung von Lasten als jeden Vorgang des Transportierens oder Tragens von Lasten, der die körperliche Anstrengung eines oder mehrerer Arbeitnehmer erfordert, einschließlich heben, absetzen, schieben, ziehen, tragen oder bewegen der Last. Bei der fraglichen Ladung kann es sich um einen Gegenstand, eine Person oder sogar um ein Tier handeln.
Welche Risiken birgt die manuelle Handhabung von Lasten?
Die manuelle Handhabung von Lasten birgt viele Risiken und kann sich hauptsächlich auf die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken. Unmittelbar kann die manuelle Handhabung zu Schnittwunden, Brüchen und anderen unfallbedingten Verletzungen, aber auch zu Ermüdungen infolge der Anstrengung führen. Langfristig stellt die manuelle Handhabung von Lasten vor allem ein Risiko für die Wirbelsäule dar und kann chronische Rückenschmerzen verursachen.
Wie hoch ist das Gewicht der Lasten, die ein Mitarbeiter tragen darf?
Die zulässige Belastungsgrenze für einen Mitarbeiter hängt von Alter, Geschlecht, der zurückzulegenden Entfernung und der jeweiligen Aufgabe ab. Allgemein darf ein Arbeitnehmer Lasten bis zu 55 kg tragen. Schwerere Lasten darf er nur dann tragen, wenn ein ärztliches Attest eines Arbeitsmediziners vorliegt, das seine Tauglichkeit bescheint und die Lasten 105 kg nicht überschreiten. Frauen hingegen dürfen keine Lasten über 25 kg tragen.
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