Allgemeine Geschäftsbedingungen Stock & Roll
Mit dem Aufgeben einer Bestellung akzeptiert der Kunde von Stock & Roll (nachfolgend "Käufer" genannt) die vorbehaltlose Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers haben keinen Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stock & Roll, es sei denn, dies wurde von beiden Parteien schriftlich vereinbart und unterzeichnet. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stock & Roll im Widerspruch zu einem Gesetzestext stehen, so ist nur diese Bestimmung ungültig, ohne dass dies eine Auswirkung auf den Rest dieser Geschäftsbedingungen hat.
Es gelten die Bedingungen, die am Tag der Bestellung in Kraft sind.
I. DIE PREISE
1. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei den Preisen der Stock & Roll-Preisliste um Netto-Preise ohne Steuern, einschließlich Verpackung. Die Preise auf den Preislisten sind nicht verbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden. Sie dienen lediglich als Anhaltspunkt.
Nur die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Preise sind für beide Seiten bindend. Im Falle eines Rechtsstreits und in Ermangelung einer anderslautenden schriftlichen Zustimmung von Stock & Roll gilt jedoch die Preisliste als verbindlich.
Wegen der extrem hohen Handhabungskosten und der Risiken einer Beschädigung der Ware durch die Öffnung der Verpackungseinheiten werden die Produkte ausschließlich in der in der Preisliste angegebenen, ungeöffneten Verpackungseinheit verkauft. Mögliche Rabatte, Nachlässe und Rückvergütungen sind auf der Rechnung angegeben.
2. Für alle Dienstleistungen, die über den Warenwert hinausgehen - wie z.B. Transport, Verlagerung, Taxi, Nachnahme, Muster, Verpackung, unbezahlte Kosten, Rücksendung von Waren (u.v.m. - nicht vollständige Aufzählung) - können von Stock & Roll zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
II. DER AUFTRAG
1. Bestellungen ab Lager können schriftlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail, Website) aufgegeben werden. Sie sind für den Käufer nach Erhalt der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Bestellung bindend, ohne dass es einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Käufer bedarf, wobei der Käufer die Folgen etwaiger Missverständnisse zu tragen hat.
2. Alle Bestellungen, ob schriftlich, elektronisch oder telefonisch, müssen folgendes enthalten:
- Den vollständigen Namen, die genaue Adresse, die Handelsregisternummer, die Gesellschaftsform des Käufers oder gegebenenfalls bei einer elektronischen Bestellung eine Kundenkennung;
- den Hinweis auf ein mögliches Angebot; die Menge, entweder genau oder als Mindest- und/oder Höchstmenge;
- die gewünschten Lieferzeiten; den Lieferort; die Lieferbedingungen; den Preis und die Zahlungsbedingungen;
3. Jede vom Käufer gewünschte Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich vor Freigabe der Bestellung eingeht.
Bei Lieferungen nach Frankreich wird ein Einspruch des Käufers nur vor Ablauf einer Frist von drei Tagen ab dem Datum des Bestelleingangs akzeptiert. Für andere Länder wird die Frist auf zehn Tage verlängert.
III. LIEFERUNG
1. Für jede Nicht-Standard-Lieferung (z.B. Umladung, Heckklappen-LKW, Einlagerung und andere spezifische Wünsche) wird ein von Stock & Roll festgelegter Pauschalzuschlag erhoben.
2. Die Lieferfrist beginnt ab dem Datum der Auftragsannahme oder der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeiten sind Richtwerte, und außer im Falle von vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers kann von Stock & Roll keine Entschädigung oder Schadenersatz oder Stornierung der Bestellung gefordert werden.
Als Fälle höherer Gewalt, die Stock & Roll von der Lieferverpflichtung entbinden oder Stock & Roll die Möglichkeit geben, die Lieferung zu verzögern, gelten: Streiks, Betriebsunfälle und Betriebszwischenfälle, die Unmöglichkeit, beliefert zu werden, vom Hersteller verursachte Lieferengpässe und ganz allgemein jede Ursache, die außerhalb der Kontrolle von Stock & Roll liegt und die Lieferung verzögert oder verhindert. Wenn die Dauer der Behinderung jedoch 30 Tage überschreitet, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Bezieht sich die Verhinderung jedoch auf eine fällig gewordene Lieferung, die Teil eines Vertrages über gestaffelte Lieferungen ist, so gilt das Rücktrittsrecht nur für diese Lieferung und nicht für zukünftige Lieferungen.
Wenn zum Zeitpunkt der Verhinderung ein Teil der Bestellung bereits hergestellt wurde, ist der Käufer verpflichtet, die hergestellte Menge zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
3. Für den Fall, dass der Käufer die Waren im Lager von Stock & Roll abholt, muss der Käufer die Bestellung mindestens drei Stunden vor Abholung aufgeben.
Die Entgegennahme der Ware gilt als Auftragsbestätigung und als vorbehaltlose Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer.
4. Nicht erfolgte Abholung oder Verweigerung der Annahme der Waren
Die Lieferfrist läuft ab, wenn der Käufer die Annahme der Ware verweigert, verschiebt oder sie nicht bei Stock & Roll abholt, oder die Ware ohne Verschulden von Stock & Roll zurückschickt. In diesem Fall ist Stock & Roll berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern und dem Käufer die Transportkosten zuzüglich eines Pauschalaufschlags in Rechnung zu stellen.
Stock & Roll kann die Rückgabe von Waren auch auf die Verpackungseinheit beschränken, unter der Bedingung, dass jede Einheit weder geöffnet noch beschädigt wurde.
Nach Ablauf einer Frist von 15 Werktagen ab dem vorgesehenen Lieferdatum oder dem Datum der Abholung der Waren oder ihrer Rückgabe kann Stock & Roll die Bestellung als storniert betrachten und der Verkauf kann einseitig durch Stock & Roll storniert werden, wobei der Käufer die Lager- und Transportkosten und den pauschalen Zuschlag tragen muss.
Ist der Weiterverkauf der Ware durch Stock & Roll nicht möglich oder kann der kompensatorische Weiterverkauf der Ware durch Stock & Roll nicht zum gleichen Preis erfolgen, so hat der Käufer Stock & Roll alle Verluste und Kosten zu ersetzen, die Stock & Roll dadurch entstanden sind.
Jede Warenrücksendung, die von Stock & Roll angenommen wird und die vom Käufer verschuldet wurde, hat zur Folge, dass dem Käufer ein Betrag in Rechnung gestellt wird, der den Kosten für Transport, Neuverpackung der zurückgesandten Ware und einem Pauschalzuschlag entspricht.
Auf Bestellung gefertigte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
IV. GEFAHRENÜBERGANG
Trotz der Bestimmungen über die Eigentumsvorbehaltsklausel und selbst im Falle eines frachtfreien Verkaufs werden Waren auf Risiko und Gefahr des Käufers versandt
- ab dem Datum der Verfügbarkeit für den Käufer im Falle der Abholung durch den Käufer, auch wenn die Abholung durch den Käufer verzögert wird
- sobald die Ware auf das von Stock & Roll im Auftrag des Käufers gewählte Transportmittel verladen wird, sofern Stock & Roll den Versand der Ware übernommen hat
Sonderkonditionen können gemäß den zwischen dem Käufer und Stock & Roll ausgehandelten INCO-Bedingungen beibehalten werden.
Im Falle einer Beschädigung der Ware oder im Falle fehlender Ware muss der Käufer auf eigene Verantwortung per Einschreiben / Rückschein an den Spediteur mit Kopie an Stock & Roll alle Anmerkungen und Vorbehalte äußern, und zwar für Frankreich innerhalb von drei Werktagen und für alle anderen Länder innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware, so wie es in Artikel 105 des französischen Handelsgesetzbuches vorgesehen ist.
V. ZAHLUNG
Zahlungsfrist, Datum der Zahlung
Sofern von Stock & Roll nicht anders angegeben, ist der Bestellpreis am Tag der Bestellung vom Käufer bar und in voller Höhe zu zahlen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von Stock & Roll netto und ohne Skonto zahlbar.
Sofern keine andere vorherige Zustimmung des Verkäufers vorliegt, werden Terminzahlungen über gesicherte Verbindungen mit den folgenden Zahlungsmitteln getätigt: Banküberweisung, Kreditkarte (EC-Karte, VISA, MASTERCARD), Scheck.
Zahlungen per Kreditkarte werden zu dem Zeitpunkt abgebucht, zu dem der Käufer die Bestellung aufgibt.
Die vom Käufer geleisteten Zahlungen gelten erst nach tatsächlicher Einziehung der fälligen Beträge durch Stock & Roll als endgültig.
Darüber hinaus behält sich Stock & Roll das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen die Lieferung einer laufenden Bestellungen des Käufers auszusetzen oder zu stornieren.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Firma Stock & Roll oder ihre Verfügungsberechtigten behalten sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung (effektiver Zahlungseingang) aller vom Käufer aufgrund der erfolgten Lieferungen fälligen oder nicht fälligen Beträge vor. In diesem Zusammenhang wird an die Bestimmungen von Artikel V dieser AGBs erinnert.
a) Ausstehende Zahlungen oder Verschlechterung der Bonität des Käufers
Als Eigentümer der Waren kann Stock & Roll diese formlos und auf Kosten und Gefahr des Käufers zurücknehmen, wenn eine fällige Rechnung nicht oder nur teilweise bezahlt wird oder wenn sich die Bonität des Käufers verschlechtert, auch ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
b) Versicherung
Die von Stock & Roll gelieferten Waren, die beim Käufer auf Lager sind und von ihm verwahrt werden, sind von ihm auf seine Kosten gegen alle Risiken, die den Wert der Waren beeinträchtigen könnten, wirksam zu versichern. Diese Risiken trägt der Käufer, wie in Artikel IV "GEFAHRENÜBERGANG" angegeben, wobei der Eigentumsübergang mit einem Gefahrenübergang verbunden ist.
c) Handlungen Dritter
Der Käufer hat Stock & Roll unverzüglich über alle Maßnahmen Dritter zu informieren, die den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigen oder gefährden könnten, wie z.B. Pfändungen, Zwangsvollstreckungen, usw.
d) Identifizierung der Güter
Wenn sich die Identifizierung der Waren als unmöglich erweist, gelten alle Waren, die denselben Spezifikationen entsprechen und die selbst nicht identifiziert werden können, in der Höhe des Anspruchs von Stock & Roll als Waren von Stock & Roll.
Um die Identifizierung zu erleichtern, ist es dem Käufer oder seinen Stellvertretern untersagt, die eindeutigen Kennzeichnungen der Waren vor ihrer Verwendung zu entfernen.
Diese Klausel schließt eine mögliche Schadenersatzforderung von Stock & Roll für entgangenen Gewinn und/oder Schäden nicht aus. Diese Klausel ist unabhängig von der Rechtsstellung des Käufers anwendbar. Sie wird gegebenenfalls durch die Anwendung von Rechtsvorschriften im Falle eines Insolvenzverfahrens in ihrer Wirkung beschränkt.
Wir erinnern Sie daran, dass Forderungen im Zusammenhang mit Waren, die mit einer Vorbehaltsklausel verkauft wurden, in den Bilanzen von Stock & Roll (Art.3 des Gesetzes vom 12. Mai 1980) sowie in den Bilanzen der Verkäufer als gesonderter Posten aufgeführt werden müssen.
VII. GARANTIE
a) Rechtliche Konformitätsgarantie
Unabhängig von der vertraglich gewährten Garantie bleibt der Verkäufer bei Vertragswidrigkeit der Ware und für etwaige Sachmängel unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen haftbar.
b) Vertragliche Garantie
Sobald der Stock & Roll-Wagen geliefert wurde und sich das Gerät gemäß den Angaben des Herstellers als funktionsfähig erweist, fällt das Gerät unter den Garantievertrag. Die vertragliche Garantie ist kostenlos, sie wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Erhalt der Ware festgelegt. Sie ist in allen Ländern gültig.
c) Premium-Garantie
Die Premium-Garantie ist eine Erweiterung der bestehenden Erstgarantie. Sie verlängert die Laufzeit der Garantie auf 5 Jahre ab Erhalt der Ware. Sie ist in allen Ländern gültig.
VIII. BEANSTANDUNGEN - HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen in Artikel IV und V muss der Käufer Stock & Roll schriftlich benachrichtigen:
- im Falle einer offensichtlichen Diskrepanz zwischen der erhaltenen Warenmenge mit der Bestellung vor Verwendung der Ware und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung;
- bei offensichtlicher Diskrepanz der Qualität der erhaltenen Waren im Vergleich mit der Bestellung vor Verwendung der Waren und spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung;
- wenn die Ware sichtbare Mängel aufweist oder wenn die Qualität der erhaltenen Ware offensichtlich nicht der Bestellung entspricht, d.h. wenn der Mangel oder die Unzulänglichkeit durch eine einfache Prüfung oder eine oberflächliche Untersuchung aufgedeckt werden kann, vor der Verwendung und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung;
- wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt, d.h. wenn der Mangel oder die Unzulänglichkeit nur durch eine gründliche Untersuchung, Prüfung oder bei normalem Gebrauch aufgedeckt werden kann, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten nach Lieferung.
Zuwiderhandlung hat die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge.
In allen vorgenannten Fällen sind Reklamationen nur zulässig, wenn der Anteil der gebrauchten Ware 10% der gelieferten Menge nicht übersteigt. Die Verwendung von mehr als 10% der Ware stellt eine uneingeschränkte Abnahme der Ware durch den Käufer dar.
Stellt der Käufer bei der Verwendung der Ware Mängel fest, muss die Verwendung der Ware sofort eingestellt werden. Der Käufer hat Stock & Roll schriftlich über die Situation zu informieren.
Stock & Roll muss die Möglichkeit gegeben werden, die auszuführenden Arbeiten, den Zustand und das Funktionieren der Ware und die Einsatzbedingungen vor Ort zu begutachten. Die Arbeiten dürfen erst nach formaler Vereinbarung zwischen Stock & Roll, dem Käufer und möglicherweise dem Benutzer der Ware fortgesetzt werden.
Hält Stock & Roll eine Beanstandung für begründet, nimmt Stock & Roll die fehlerhafte Ware auf eigene Kosten zurück, wobei die Ware vom Käufer in gutem Zustand, in der Originalverpackung o.ä. zurückgeschickt wird und die Pakete verschnürt sein müssen. Stock & Roll wird die Ware innerhalb der kürzesten Zeitspanne ersetzen, die mit dem Lagerbestand oder den Liefermöglichkeiten vereinbar ist.
Stock & Roll kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Ware nicht für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
Wird an einem Teil der Ware ein Mangel festgestellt, so rechtfertigt dies nicht die Verweigerung der Annahme der restlichen Ware und/oder entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Zahlung für die gesamte Lieferung und der Zahlung aller Beträge, die er schuldig ist.
In jedem Fall ist die möglicherweise von Stock & Roll geschuldete Entschädigung auf den Wert der mangelhaften Ware beschränkt.
Darüber hinaus und in Übereinstimmung mit dem Gewohnheitsrecht berechtigt eine Beanstandung des Käufers, die die Gesamtheit oder einen Teil der Waren betrifft, und die nicht ausdrücklich und schriftlich von Stock & Roll anerkannt wird, den Käufer zu keinem Zeitpunkt dazu, Selbstjustiz zu verüben und die Zahlung aller Rechnungen an Stock & Roll zurückzuhalten, unabhängig davon, ob sie sich auf den Streitfall beziehen oder nicht.
IX. INFORMATION UND BERATUNG
Die Beschreibung der Waren in den Katalogen und Preislisten von Stock & Roll sind als Anhaltswerte zu verstehen. Für den Fall, dass bestimmte Merkmale des Produkts als wesentlich angesehen werden, ist es Sache des Käufers, diese schriftlich zu bezeichnen und sich diese garantieren zu lassen. Stock & Roll kann den Käufer nur informieren oder beraten, wenn dieser von sich aus dazu bereit ist. Schweigt der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung, wird davon ausgegangen, dass der Käufer, der als gewerblicher Kunde eingestuft wird, ausreichend über die Merkmale der von ihm bestellten Waren informiert ist.
X. RECHTSSTREITE
Jede Streitigkeit oder Anfechtung wird, auch im Falle eines Eilverfahrens, einer Streitverkündung oder im Fall von mehreren Angeklagten, vom Handelsgericht in Paris (Frankreich) entschieden, es sei denn die Parteien einigen sich gütlich und es wurde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Auslegung und Ausführung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt französischem Recht. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen werden die personenbezogenen Daten des Käufers einer computergestützten Verarbeitung unterzogen, und der Käufer hat das Recht diese Daten einzusehen und zu berichtigen.
XI. ANNAHME DES KÄUFERS
Der Käufer genehmigt und akzeptiert die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und vorbehaltlos und erklärt und erkennt hiermit an, dass er sie in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat und auf das Recht verzichtet, sich auf Dokumente zu berufen, die ihr widersprechen, insbesondere auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
XII. BESONDERE TARIFE
Warenrücksendepauschale (Artikel III)
Für jede Warenrücksendung, deren Gewicht weniger als 100 kg beträgt, die von Stock & Roll angenommen wird und die auf einen vom Käufer verursachten Fehler zurückzuführen ist, wird für die Region Paris eine Mindestpauschale von 50 Euro (ohne Steuern) und für das restliche Frankreich eine Mindestpauschale von 100 Euro (ohne Steuern) berechnet.
Bei einem Gewicht über 100 kg wird zusätzlich ein Beitrag von 0,35 Euro (ohne Steuern) pro Kilo erhoben.
Diese Beträge sind zur Deckung der Kosten für den Transport und die Neuverpackung der zurückgesandten Waren bestimmt.
Serviceangebote von Stock & Roll
1. VORFÜHRUNG
Abhängig von Ihrem Standort ist es möglich, Sie in Ihren Räumlichkeiten zu besuchen und Ihnen ein Stock & Roll-Modell vorzuführen.
2. VERLEIH
Abhängig von Ihrem Standort ist es möglich, Ihnen für einige Tage einen Stock & Roll zu überlassen, damit Sie ihn in Arbeitsalltag testen können.